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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg vom 26. März 2007

Link zum RechtstextBbgUIG

KerninhalteZweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen.
Dieses Gesetz gilt für informationspflichtige Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren

juristischen Personen des öffentlichen RechtsDieses Gesetz bestimmt für Brandenburg die grundsätzliche Anwendung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG). Lediglich die informationspflichtigen Stellen, der Rechtsschutz, die Überwachung privater informationspflichtiger Stellen, die Ordnungswidrigkeiten und die Kosten sind gesondert geregelt.