Kerninhalte | Diese bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien über-> - die Eignungsprüfung von Mess- und Auswerteeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen und die kontinuierliche Erfassung von Bezugs- bzw. Betriebsgrößen und zur fortlaufenden Überwachung der Emissionen besonderer Stoffe,
> - den Einbau, die Kalibrierung und die Wartung von kontinuierlich arbeitenden Mess- und Auswerteeinrichtungen sowie
-> - die Auswertung von kontinuierlichen
Emissionsmessungenbetreffen betreffen die kontinuierliche Überwachung der Emissionen und der für die Emissionsüberwachung wichtigen Parameter; sie schließen die Auswertung kontinuierlicher Emissionsmessungen und die Fernübertragung von emissionsrelevanten Daten ein. Sie behandeln-> - die Mindestanforderungen, die bei der Eignungsprüfung an Messeinrichtungen zur Ermittlung von Emissionen und Bezugsgrößen, an elektronische Auswerteeinrichtungen und Systeme zur Emissionsdatenfernübertragung zu stellen sind,
> - die besonderen Anforderungen an Langzeitprobenahmesysteme,
> - die für die Eignungsprüfung in Betracht kommenden Prüfinstitute,
> - das Verfahren der Bekanntgabe geeigneter Messeinrichtungen,
> - Hinweise für den Einbau, die Kalibrierung, die Funktionsprüfung, den Einsatz und die Wartung von Messeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen, elektronischen Auswerteeinrichtungen und Systemen zur Emissionsdatenfernübertragung sowie die Überprüfung von Verbrennungsbedingungen.
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