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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin vom 21. Juni 2011

Link zum RechtstextEEWärmeG-DG Bln

Kerninhalte

Dieses Durchführungsgesetz ermächtigt die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung, durch Rechtsverordnung das Verfahren zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zu regeln.

In der Rechtsverordnung können unter anderem vom EEWärmeG abweichende Nachweispflichten einschließlich der Erstellung der Bescheinigung durch Sachverständige und Überprüfungsverfahren, dabei auch die teilweise Übertragung auf Sachverständige normiert werden.