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Abfallzuständigkeitsverordnung M-V

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Zuständigkeiten der Abfallbehörden M-V

Kerninhalte

Diese Verordnung definiert die abfallrechtlichen Zuständigkeiten des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie (u.a. Übertragung der Abfallbeseitigung nach dem KrW-/AbfG und Bekanntgabe einer Untersuchungsstelle nach der AltholzV), der Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur (einschließlich der Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund), der Landräte und der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte (u.a. Durchführung der VerpackV und der AbfklärV) sowie der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, der Amtsvorsteher der Ämter und der Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden (u.a. Überwachung der Entsorgung von Kraftfahrzeugen oder Anhängern, die Abfall sind) und erklärt diese Behörden zugleich als zuständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Abfallrecht.

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