/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln 5.12 TRBS
Note |
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Nicht mehr gültig – ersetzt durch TRBS 2111. |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Mechanische Gefährdungen-– Maßnahmen zum Schutz vorkontrolliert bewegten ungeschützten TeilenGefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln in der Fassung vom 15. April 2015 |
Link zum Rechtstext | TRBS 2111 Teil 1 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel Dieser Teil der TRBS 2111 gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen aufgrund von kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen, die bei Bewegungen in Bahnen oder durch Programme willentlich gesteuert durch Fortbewegungen von mobilen Arbeitsmitteln wie selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmittel (z.B. Quetsch- oder Scherstellen, Schneid- oder Stichstellen, Einzug-, Fang- oder Stoßstellen bilden. |