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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln 5.12 TRBS

 

Note

Nicht mehr gültig – ersetzt durch TRBS 2111.

...

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Mechanische Gefährdungen

-

Maßnahmen zum Schutz vor

kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen

Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln in der Fassung vom 15. April 2015

Link zum RechtstextTRBS 2111 Teil 1

Kerninhalte

Diese Technische Regel Dieser Teil der TRBS 2111 gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen aufgrund von kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen, die bei Bewegungen in Bahnen oder durch Programme willentlich gesteuert durch Fortbewegungen von mobilen Arbeitsmitteln wie selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmittel (z.B. Quetsch- oder Scherstellen, Schneid- oder Stichstellen, Einzug-, Fang- oder Stoßstellen bilden.
Diese Technische Regel ist in Verbindung mit der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen -" anzuwendenStraßen- und Schienenfahrzeuge, Anhängefahrzeuge, mobile Baumaschinen, Luftfahrzeuge, Luftfahrtbodengeräte, Wasserfahrzeuge, mobile Krane, Flurförderzeuge, fahrbare Hubarbeitsbühnen, Regalbediengeräte, fahrerlose Transportsysteme, gezogene oder geschobene Transportmittel).