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Note

Aufgehoben seit 8. November 2014!

Link zum Rechtstext

IVU-Verordnung Wasser

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung in der Fassung vom 19. Februar 2004

Kerninhalte

Ist mit der Errichtung und dem Betrieb oder mit der wesentlichen Änderung einer Anlage, die einer Genehmigung nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedarf, eine Gewässerbenutzung nach § 9 des Wasserhaushaltsgesetzes oder eine nach §§ 58 oder 59 des Wasserhaushaltsgesetzes oder eine nach dem Landeswassergesetz genehmigungspflichtige Indirekteinleitung verbunden, ist eine vollständige Koordinierung der Zulassungsverfahren sowie der Inhalts- und Nebenbestimmungen sicherzustellen

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