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Seit dem 1. Juni 2015 gilt die CLP-Verordnung als einzige Rechtsvorschrift für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Sie basiert auf dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (engl. Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals), kurz GHS, und verfolgt das Ziel, die Einstufung von Chemikalien weltweit zu vereinheitlichen.

Obwohl die in der CLP-Verordnung festgelegten Verpflichtungen den früheren EU-Vorschriften sehr ähnlich sind, hat sich einiges geändert: Neben neuen Gefahrenpiktogrammen wurden H- und P-Sätze (Hazard- und Precautionary-Sätze) eingeführt, die die alten R- und S-Sätze (Risk- und Safety-Sätze) ablösen.

Doch welche Systematik steckt hinter der Zuordnung dieser Gefahren- und Sicherheitshinweise?

 

 

 

 

 

Während die H-Sätze (Hazard Statements, engl. hazard = Gefahr, Gefährdung) mögliche Gefährdungen beschreiben, die von chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen können, geben die P-Sätze (Precautionary Statementsengl. precautionary = Vorsichts-) Sicherheitshinweise für den Umgang mit diesen Chemikalien.

 

 

 

Bei den H-Sätzen gibt die erste Zahl hinter dem Buchstaben die Art der Gefahr an, die nächsten beiden Ziffern stellen eine laufende Nummer dar.

Beispiele

Hxyz

Erklärung

H220

Extrem entzündbares Gas

H221

Entzündbares Gas

H261In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.
H301Lebensgefahr bei Verschlucken
H300Giftig bei Verschlucken
H400Sehr giftig für Wasserorganismen

 

 

Bei den P-Sätzen wird entsprechend vorgegangen: Die erste Zahl definiert die Gruppierung, die weiteren Ziffern bilden eine laufende Nummer.

 

 Beispiele

PxyzErklärung
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P201Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
P222Kontakt mit Luft nicht zulassen
P310Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen
P330 Mund ausspülen
P402 An einem trockenen Ort aufbewahren
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen

 

H-Sätzen sind bestimmte P-Sätze zugeordnet. Dabei gilt es zu beachten, dass bei der Kennzeichnung nicht mehr als sechs Sicherheitshinweise aufgeführt werden sollen – es sei denn, die Schwere der Gefahren macht eine größere Anzahl erforderlich.