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Anlagenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe vom 20. März 2004

Kerninhalte

Diese Verordnung definiert die Anforderungen an Anlagen in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.
Sie unterscheidet dabei zwischen LAU-Anlagen, die zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe dienen, und HBV-Anlagen, die zum Herstellen, Behandeln und Verwenden dienen.
Die Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Gefährdungsstufe einer Anlage, die über die Mengen an gehandhabten Stoffen pro WGK (Wassergefährdungsklasse) ermittelt werden kann.

Sie schreibt regelmäßige Prüfungen der Anlagen bzw. Anlagenteile durch Sachverständige nach dem WHG (Wasserhaushaltsgesetz) vor.

TagsVAwS Nordrhein-Westfalen; AnlagenV NRW: AnlagenVO NRW; Anlagenverordnung NRW; AnlagenVerordnung NRW; VAnlagenwS NRW; VAwassergefährdendeS NRW; VAwStoffe NRW

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