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Link zum Rechtstext | Landesinformationsfreiheitsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen vom 26. November 2008 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren und die Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen. Es soll die Transparenz der Verwaltung vergrößern, die Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft fördern. |
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