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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen und Ermächtigungen nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vom 22. Januar 2013

Kerninhalte

Diese Verordnung überträgt die Befugnis zur Bestimmung der zuständigen Behörden und Stellen für die Durchführung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, einschließlich der Befugnis, die Ausführung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen zu übertragen, auf das für das Handwerksrecht zuständige Ministerium.

Die Bestimmung der zuständigen Behörden und Stellen hat im Einvernehmen mit dem für den Brandschutz zuständigen Ministerium zu erfolgen.