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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können (Ausgabe Mai 2007)

Link zum RechtstextTRGS 611

Kerninhalte

Die TRGS 611 Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für die Verwendung wassermischbarer Kühlschmierstoffe bzw. den Einsatz wassergemischter Kühlschmierstoffe im gewerblichen Bereich der Be- und Verarbeitung von Werkstücken, d.h. vor allem in der metallverarbeitenden Industrie. Im hier genannten gewerblichen Bereich werden N-Nitrosamine in der Regel weder hergestellt noch verwendet. Sie sind auch nicht oder allenfalls in äußerst geringer Menge (als Verunreinigung) in wassermischbaren Kühlschmierstoffen enthalten, sondern bilden sich erst unter bestimmten Umständen beim Einsatz bestimmter wassergemischter Kühlschmierstoffe durch Nitrosierung sekundärer Amine.
Diese TRGS

Sie richtet sich an die Arbeitgeber derjenigen Betriebe, in denen wassermischbare Kühlschmierstoffe verwendet bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe eingesetzt werden.

Darüber hinaus richtet sie sich diese TRGS an die Hersteller, Einführer und Inverkehrbringer von wassermischbaren Kühlschmierstoffen, als diese aufgefordert sind,

  • nur Produkte auf den Markt zu bringen, die den Anforderungen dieser
TRGS
  • Technischen Regel entsprechen,
  • die von dieser
TRGS
  • Technischen Regel geforderten Informationen in ihre Sicherheitsdatenblätter aufzunehmen.