/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln TRGS
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können (Ausgabe Mai 2007) |
Link zum Rechtstext | TRGS 611 |
Kerninhalte | Die TRGS 611 Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für die Verwendung wassermischbarer Kühlschmierstoffe bzw. den Einsatz wassergemischter Kühlschmierstoffe im gewerblichen Bereich der Be- und Verarbeitung von Werkstücken, d.h. vor allem in der metallverarbeitenden Industrie. Im hier genannten gewerblichen Bereich werden N-Nitrosamine in der Regel weder hergestellt noch verwendet. Sie sind auch nicht oder allenfalls in äußerst geringer Menge (als Verunreinigung) in wassermischbaren Kühlschmierstoffen enthalten, sondern bilden sich erst unter bestimmten Umständen beim Einsatz bestimmter wassergemischter Kühlschmierstoffe durch Nitrosierung sekundärer Amine. Sie richtet sich an die Arbeitgeber derjenigen Betriebe, in denen wassermischbare Kühlschmierstoffe verwendet bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe eingesetzt werden. Darüber hinaus richtet sie sich diese TRGS an die Hersteller, Einführer und Inverkehrbringer von wassermischbaren Kühlschmierstoffen, als diese aufgefordert sind,
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