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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Blei (Ausgabe Februar 2007)

Link zum RechtstextTRGS 505

Kerninhalte

Die TRGS 505 Diese Technische Regel für Gefahrstoffe richtet sich an den Arbeitgeber und enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei und anorganischen Bleiverbindungen sowie bleihaltigen Zubereitungen (nachfolgend als bleihaltige Gefahrstoffe bezeichnet).

Die TRGS 505 Sie gilt nicht für Bleialkyle und deren Zubereitungen , sowie die anderen im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG namentlich bezeichneten organischen Bleiverbindungen.
Für besondere Personengruppen sind Beschäftigungsbeschränkungen bei Tätigkeiten mit bleihaltigen Gefahrstoffen zu beachten. Insbesondere gilt dies für

  • Jugendliche (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz) und
  • werdende oder stillende Mütter (s. Mutterschutzgesetz und Mutterschutzrichtlinienverordnung)

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