/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln TRwS
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | DWA-A 791 (alt) | Bezeichnung/ Heizölverbraucheranlagen – Teil 1: Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen (Ausgabe Februar 2015) |
Link zum Rechtstext | Heizölverbraucheranlagen - Entwurf (Ausgabe Januar 2009– Teil 2 (Entwurf): Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen (Ausgabe Februar 2015) | |
KerninhalteDiese | Technische Mit dieser Technischen Regel wassergefährdender Stoffe konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen einschließlich der Mindestmaßnahmen, die für die Befüllung von Tanks von Heizölverbraucheranlagen erforderlich sind. Teil 1 beschreibt technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und , den Betrieb für Heizölverbraucheranlagen sowie einheitliche Prüfinhalte. Ziel des Teils 2 ist, für bestehende Heizölverbraucheranlagen, die nicht entsprechend dem Anforderungsniveau des Teils 1 ausgebildet sind, für bestimmte Sachverhalte Ersatzlösungen aufzuzeigen, die den geforderten Anforderungen gleichwertig gerecht werden. |