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Link zum Rechtstext

Landes-Behindertengleichstellungsgesetz

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom 317. Mai 2005Dezember 2014

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte durch alle Menschen mit Behinderungen unter Beachtung folgender in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerter Prinzipien

  • die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde,
  • Selbstbestimmung,
  • Nichtbenachteiligung,
  • Inklusion,
  • Partizipation,
  • die
Benachteiligung
  • Achtung der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen
zu verhindern und zu beseitigen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und dabei ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen
  • und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit,
  • Chancengleichheit,
  • Barrierefreiheit,
  • Gleichberechtigung von Mann und Frau und
  • die Achtung von den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Identität.

zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

Es gilt für die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Landesverwaltung einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie für Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Es gilt auch für die Gerichte und Staatsanwaltschaften, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden.