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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Lärm - Teil 1

Beurteilung der Gefährdung durch Lärm vom 15. Januar 2010

Link zum RechtstextTRLV Lärm - Teil 1

Kerninhalte

(1) Die TRLV Lärm, Teil 1 Diese Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung beschreibt die Vorgehensweise zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV. der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung für Lärm.

Sie konkretisiert die Vorgaben der LärmVibrationsArbSchV innerhalb des durch §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes vorgegebenen Rahmens.
(2) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung, sofern diese vorhanden ist, aufgrund der einschlägigen Vorschriften zu beteiligendas Arbeitsschutzgesetz vorgegebenen Rahmens.