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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln 5.14 TRLV

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Vibrationen - Teil 2

Messung von Vibrationen vom 15. Januar 2010

Link zum RechtstextTRLV Vibrationen - Teil 2

Kerninhalte

(1) Die TRLV Vibrationen, Teil 2 Diese Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung beschreibt das Vorgehen bei der Planung, der Beauftragung und Auswertung von Vibrationsmessungen am Arbeitsplatz nach dem Stand der Technik, wie es in der LärmVibrationsArbSchV gefordert ist.

Die Dokumentation der Vibrationsmessungen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Vibrationen , - Teil 1).
(2) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung, sofern diese vorhanden ist, aufgrund der einschlägigen Vorschriften zu beteiligen.