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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln 5.14 TRLV

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Vibrationen - Teil 3 Vibrationsschutzmaßnahmen

Vibrationsschutzmaßnahmen vom 15. Januar 2010

Link zum RechtstextTRLV Vibrationen - Teil 3

Kerninhalte

(1) Die TRLV Vibrationen, Teil 3 Diese Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung beschreibt das Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie es in der LärmVibrationsArbSchV Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gefordert ist.

Die Dokumentation der Schutzmaßnahmen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Vibrationen , - Teil 1). Ganzkörper-Vibrationen und Hand-Arm-Vibrationen sind getrennt zu betrachten.
(2) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung, sofern diese vorhanden ist, aufgrund der einschlägigen Vorschriften zu beteiligen.