/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln 5.14 TRLV
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Vibrationen - Teil AllgemeinesAllgemeines vom 15. Januar 2010 |
Link zum Rechtstext | TRLV Vibrationen - – Teil Allgemeines |
Kerninhalte | (1) Diese Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gilt, ebenso wie ihre Folgeteile gelten , für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Vibrationen mit Auswirkungen auf den gesamten Körper oder nur das Hand-Arm-System und nennen beispielhaft Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Vibrationsbelastung. (2) Der Teil Allgemeines Sie enthält die Gliederung der TRLV Vibrationen und wesentliche Begriffe, die bei der Umsetzung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung hinsichtlich Vibrationen relevant sind. |