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Gesetzl. Kurzzeichen

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bayerisches Datenschutzgesetz vom 23. Juli 1993

Link zum RechtstextBayDSG

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Einzelnen davor zu schützen, dass sie bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werden.Es gilt im Wesentlichen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Behörden, Gerichte und sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Bayern, der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/bay/dsg_ges.htm

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bayerische Staatskanzlei

URL-Adresse

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG?hl=true