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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | DGUV Grundsatz 309-003 |
Kerninhalte | Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz findet Anwendung auf die Auswahl, die Unterweisung und den Befähigungsnachweis von Kranführern.
Er enthält Maßstäbe für die Auswahl geeigneter Personen und Hinweise zu deren Unterweisung, um sie zum sicheren Führen von kraftbetriebenen bzw. teilkraftbetriebenen Kranen zu befähigen.
Auch für das Führen von handbetriebenen Kranen ist entsprechend der BGV A1 eine Unterweisung erforderlich. Hierbei sind Inhalte und Umfang auf die hierbei auftretenden Gefahren abzustimmen. |
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