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Link zum Rechtstext | Landes-AbfallwirtschaftsZustVO |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach abfallrechtlichen Vorschriften vom 11. Juli 2007 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Zuständigkeiten der obersten, oberen und unteren Abfallentsorgungsbehörden, der Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden, der Amtsdirektoren und der Amtsvorsteher in ehrenamtlich verwalteten Ämtern, der Bergbehörden, der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, der Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen (GOES) mbH mit Sitz in Neumünster als Zentraler Stelle für die Überwachung der Entsorgung von gefährlichen Abfällen, der Kreisordnungsbehörden und der unteren Forstbehörden. |
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