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Link zum Rechtstext

Selbstüberwachungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen
In der Fassung vom 19. Dezember 2011

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und des von Einleitungen aus Abwasseranlagen beeinflussten Gewässers. Die Selbstüberwachung richtet sich nach den Maßgaben der Anlagen dieser Verordnung; sie sind Bestandteil dieser Verordnung.

Zuständig für die Überwachung der Selbstüberwachung und für die Entgegennahme des Betriebsberichts sind in der Regel:

  • für Direkteinleitungen die unteren Wasserbehörden und
  • für Indirekteinleitungen die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht.