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/wiki/spaces/KUN/overview   4 Bund 4.2 Verordnungen

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Link zum Rechtstext

26. ADR-Ausnahmeverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sechsundzwanzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 15. Dezember 2004

Multilaterale Vereinbarungen DeutschlandMultilaterale Vereinbarungen

Kerninhalte

Diese Verordnung setzt eine Vielzahl von auf Grund des Abschnitts 1.5.1 ADR getroffener multilateraler Vereinbarungen in Kraft und zahlreiche außer Kraft.

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