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Link zum Rechtstext | VO Sachverständige Stellen Wasserwirtschaft | ||
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | _GoBack | ||
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass sachverständige Stellen, die nach Anordnung der Wasserbehörde Stoffe untersuchen, einer Anerkennung bedürfen. Sie gilt für Prüflaboratorien, die Proben entnehmen und physikalisch, physikalisch-chemisch oder chemisch untersuchen – unabhängig von ihrer Rechtsform. Sie regelt die Voraussetzungen der Anerkennung und das Anerkennungsverfahren sowie die Pflichten der sachverständigen Stellen. | ||
Bezeichnung | Umwelt-Online | ||
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/wasser/laender/bw/sachver.htm | ||
Bezeichnung | Landesrecht BW | ||
URL-Adresse | http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=WasWiSachvStV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true |