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Link zum Rechtstext

26. ADR-Ausnahmeverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sechsundzwanzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 15. Dezember 2004

Multilaterale Vereinbarungen Deutschland

Multilaterale Vereinbarungen

Note

M282 wurde von Deutschland widerrufen.

M289

M290

Kerninhalte

Diese Verordnung setzt eine Vielzahl von aufgrund des Abschnitts 1.5.1 ADR getroffener multilateraler Vereinbarungen in Kraft und zahlreiche außer Kraft.

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