/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.3 Sonstige
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Link zum Rechtstext | Ärztliche Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV) vom 18. Dezember 2003Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung vom 23. Juni 2015 |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gibt Hinweise zur Bildung, Arbeitsweise und Bestimmung bildet die Grundlage für eine bundesweit vergleichbare Prüf- und Beratungstätigkeit der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen nach § 17a RöV und § 83 StrlSchV. Sie führt aus, welche Aufgaben die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Sicherung der Qualität bei Anwendungen von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen am Menschen haben. Sie gibt zudem Hinweise zur Bestimmung der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen durch die zuständige Behörde sowie zum Betrieb und zur Arbeitsweise. |