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Link zum Rechtstext | Convention relative aux transports internationaux ferroviaires |
Bezeichnung | Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni 1999 |
Erläuternde Bemerkungen | OTIF - – Konsolidierte Erläuternde Bemerkungen |
Kerninhalte | Dieses Übereinkommen betrifft grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern und Personen. Es ist in Europa, dem Maghreb und in Nahost anwendbar. Die Mitgliedstaaten des OTIF wenden die meisten COTIF-Anhänge (Einheitliche Rechtsvorschriften CIV, CIM, RID, CUV, CUI, APTU und ATMF) an. |