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Link zum Rechtstext

Entgelttransparenzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern vom 30. Juni 2017

Kerninhalte

Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.

Es gilt für das Entgelt von allen Beschäftigten (Arbeitnehmer, Auszubildende und Heimarbeiter ebenso wie Beamte, Richter und Soldaten) und normiert das Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts.