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xx | nice to know | Mit Verordnung (EU) 2018/605 wurde Anhang II geändert. Es wurden wissenschaftliche Kriterien zur Bestimmung endokrinschädlicher Eigenschaften von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten festgelegt. Die geänderten Nummern 3.6.5 (schädliche Auswirkungen auf den Menschen) und 3.8.2 (schädliche Auswirkungen auf Nichtzielorganismen) gelten ab dem 10. November 2018 (siehe Änderung unten in der zweiten Mitteilung) – davon ausgenommen sind Verfahren, bei denen der zuständige Ausschuss bis zum 10. November 2018 (siehe ebenfalls Änderung unten in der zweiten Mitteilung) über einen Verordnungsentwurf abgestimmt hat. eco COMPLIANCE wird weiter berichten. | ||