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Link zum Rechtstext

Hessisches EnergieG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessisches Energiezukunftsgesetz/Hessisches Energiegesetz vom 21. November 2012

Kerninhalte

Ziele dieses Gesetzes sind die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen bis zum Jahr 2050 sowie die Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent.

Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 2022 außer Kraft.