...
Link zum Rechtstext | Datenschutzgesetz Hessen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt in erster Linie für Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes, der Gemeinden und Landkreise sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und für deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform. Seine Aufgabe ist es unter anderem, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu regeln, um das Recht des Einzelnen zu schützen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen. |