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Note |
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Die Verordnung ist am 1. August 2017 außer Kraft getreten. Sie wurde durch die am 1. August 2017 in Kraft getretene bundesrechtliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) abgelöst. |
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe vom 1. Februar 1996 |
Kerninhalte | Diese Verordnung definiert die Anforderungen an Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Sie unterscheidet dabei zwischen LAU-Anlagen, die dem Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe dienen, und HBV-Anlagen, die dem Herstellen, Behandeln und Verwenden dienen. Die Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Gefährdungsstufe einer Anlage, die über die Mengen an gehandhabten Stoffen pro WGK (Wassergefährdungsklasse) ermittelt werden kann.
Sie schreibt zudem regelmäßige Prüfungen der Anlagen bzw. Anlagenteile durch Sachverständige nach dem WHG vor. |
Tags | VAwS Rheinland-Pfalz; AnlagenV RP; AnlagenVO RP; Anlagenverordnung RP; AnlagenVerordnung RP; VAnlagenwS RP; VAwassergefährdendeS RP; VAwStoffe RP |
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