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Sonderbauverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten vom 2. Dezember 2016

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt den Bau und den Betrieb von folgenden Sonderbauten:

  • Versammlungsstätten (Teil 1)
  • Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten (Teil 2)
  • Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m² haben (Teil 3)
  • Hochhäuser (Teil 4)
  • Stellplätze und Garagen (Teil 5)
  • Betriebsräume für elektrische Anlagen (Teil 6)