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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland vom 29. November 2006 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist \par -> die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Brände und Brandgefahren (Brandschutz) und gegen andere Gefahren (Technische Hilfe) und \par -> die Vorbereitung der Abwehr und die Abwehr von Großschadenslagen und Katastrophen (Katastrophenschutz) \par in einem integrierten Hilfeleistungssystem. \par \par Es regelt unter anderem die Aufgaben der Feuerwehr, die Organisation der Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, Pflichtfeuerwehr und Werkfeuerwehren) und ihre Einsätze. |