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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995

Link zum RechtstextKAG RP

Kerninhalte

Dieses Gesetz ermächtigt die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise (kommunale Gebietskörperschaften), kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben.

Es gilt auch für Abgaben, die von den kommunalen Gebietskörperschaften aufgrund anderer Gesetze erhoben werden, soweit diese keine besonderen Bestimmungen treffen.

Es findet auf Aufwendungs- und Auslagenersatz entsprechende Anwendung.