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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesdatenschutzgesetz vom 5. Juli 1994 |
Link zum Rechtstext | LDSG RP |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, das Recht einer jeden Person zu schützen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen. |