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Link zum Rechtstext | LKrWG RP |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Pflichten der öffentlichen Hand zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Es bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die in ihrem Gebiet angefallenen und ihnen zu überlassenden Abfälle und legt ihre Aufgaben fest. |
Tags | LandesKrWG RP; LKreislaufWG RP; LKrWirtG RP; LKrWirtschaftG RP; LKrWirtschG; LandesKreislaufWG RP; LandesKrWirtG RP; LandesKrWirtschaftG RP |