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Link zum Rechtstext | Abfall- und bodenschutzrechtliche Zuständigkeitsverordnung Sachsen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die sachliche Zuständigkeit des Sächsisches Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft als oberste Abfallbehörde, des Sächsischen Oberbergamts, des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie anderer Fachbehörden und bestimmt die örtliche Zuständigkeiten. |
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