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_GoBack | _GoBack | DGUV Regel 113-020Bezeichnung/Link zum RechtstextHydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz (Ausgabe Oktober 2017) | |
Kerninhalte | Diese DGUV Regel findet Anwendung auf Arbeitsmittel, in denen Hydraulikanlagen mit Hydraulik-Schlauchleitungen zum Antrieb in Maschinen, mobilen Arbeitsmitteln, Anlagen, Fahrzeugen sowie Schiffen und Offshore-Anlagen zum Einsatz kommen. Sie findet ebenso Anwendung auf den Einsatz und den Umgang mit Hydraulik-Flüssigkeiten. Dem Arbeitgeber soll mit dieser Regel eine konkrete Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Hydraulik-Schlauchleitungen und für die Auswahl und die Verwendung von Hydraulik-Flüssigkeiten an die Hand gegeben werden. | ||
Bezeichnung | DGUV | ||
URL-Adresse | http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/113-020.pdf |