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Link zum Rechtstext

Richtlinien TKB-Beihilfe

Schleswig-Holstein

Bezeichnung

Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen für die Tierkörperbeseitigung Schleswig-Holsteinvom 19. Mai 2015 

Kerninhalte

Diese Richtlinien regeln die Gewährung von Beihilfen aus dem Tierseuchenfonds für die Beseitigung von Tierkörpern an beihilfeberechtigte kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, die Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel in Schleswig-Holstein halten, in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig und sowohl ihrer Melde- als auch ihrer Beitragspflicht zum Tierseuchenfonds nachgekommen sind.