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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bremisches Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008

Link zum RechtstextBremUVPG

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen

  1. die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategische Umweltprüfung) frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden und
  2. die Ergebnisse
  • der Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben und 
  • der Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen

so früh wie möglich berücksichtigt werden.

Tags

UVPG Bremen; Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung HB; Bremisches UmweltverträglichkeitsprüfungsG; Bremisches UVPG; Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz HB

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