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Link zum Rechtstext

Bremische Anlagenprüfverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Bremische Verordnung über die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen nach Bauordnungsrecht vom 7. Januar 2016

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen in

  • Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m² haben,
  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen oder die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen und gemeinsame Rettungswege haben,
  • Versammlungsstätten im Freien mit Szeneflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht,
  • Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen,
  • Krankenhäuser, 
  • Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten,
  • Hochhäusern,
  • Mittelgaragen und Großgaragen,
  • allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,

wenn diese Anlagen bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden.