...
Link zum Rechtstext | BGI/GUV-I 5137 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information enthält Empfehlungen zur Gestaltung betrieblicher Vereinbarungen zur Anwendung des DGUV Grundsatzes G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten". Durch eine Betriebsvereinbarung wird aus der unverbindlichen Anwendung des G 25 als arbeitsmedizinisches Instrumentarium eine innerbetriebliche Verfahrensanweisung für das Unternehmen. Betriebsvereinbarungen sind aushangpflichtig. |