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Link zum Rechtstext | BGI/GUV-I 504-46 (alt) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Gültigkeit | gültig |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information soll Unternehmen als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 46 „Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" dienen. Sie enthält ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises. Diese Handlungsanleitung findet keine Anwendung für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen und sonstigen Büroarbeitsplätzen. |