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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige (Ausgabe Oktober 2002)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 314-003

Kerninhalte

Der vorliegende berufsgenossenschaftliche Grundsatz enthält eine Zusammenstellung von Hinweisen zur Feststellung des betriebssicheren Zustands von Fahrzeugen, die dem Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) unterliegen.

Der betriebssichere Zustand umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand (Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit).