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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | ThürEltBauVO |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Aufstellung folgender elektrischer Anlagen in Gebäuden: - Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV
- ortsfeste Stromerzeugungsaggregate für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
- zentrale Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
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