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Note |
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Die Richtlinie ist Teil der Technischen Baubestimmungen (Anlage 3.4/1). |
Link zum Rechtstext | Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe vom 12. November 2003 |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt. Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken. |