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Note |
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Die Richtlinie ist Teil der Technischen Baubestimmungen (Anlage 3.4/1). |
Link zum Rechtstext | Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie Rheinland-Pfalz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Gültigkeit | gültig |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt. Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken.
gelagert werden. |