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/wiki/spaces/KUN/overview   8 Praxis & Recht 8.5 Sonstiges 

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Schwierig gestaltet sich teilweise noch der Online-Zugriff auf die Gesetzesblätter der einzelnen Bundesländer. Wir haben dazu Folgendes recherchiert:

Baden-Württemberg
Auf das Gesetzblatt kann bis 1952 zugegriffen werden. √

Bayern
Das Gesetz- und Verordnungsblatt steht ab 1945 zur Verfügung. √

Berlin
Vollständige Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblatts sind erst ab 2004 einsehbar. Für die Zeit ab 1992 wird nur ein alphabetisches Gesamtverzeichnis zur Verfügung gestellt. √

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Schleswig-Holstein
Das Gesetz- und Verordnungsblatt steht seit 2014 zur Verfügung. √

Thüringen
Für das Das Gesetz- und Verordnungsblatt gibt es kein Angebot. ist auf der Homepage des Landtags unter Parlamentsdokumentation → Freie Suche zu finden. √

 

Fazit: Es wäre schön, wenn Rechtstexte grundsätzlich online und kostenfrei verfügbar wären. Sie sollten auch immer kopierbar sein. Ein wünschenswerter Service der Länderdatenbanken wäre, über Änderungen zumindest wichtiger Gesetze beispielsweise in Form eines – im optimalen Fall kostenlosen – monatlichen Newsletters zu informieren.


Schlussbemerkung: Für hilfreich erachten wir die Rechtsbibliothek Makrolog, die uns insbesondere bei den Fundstellenzitaten stets gute Dienste leistet, und den Parlamentsspiegel, der einen schnellen Überblick über die Gesetzesblätter der Länder verschafft.