Kerninhalte | Dieses Abfallübereinkommen zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Schweiz enthält allgemeine Bestimmungen und regelt in - Anlage 1 den geografischen Anwendungsbereich sowie in
- Anlage 2 die Anwendungsbestimmungen zu Sammlung, Abgabe und Annahme der relevanten Abfallarten.
Die Anlage 2 teilt sich in drei Teile und fünf Anhänge auf mit folgendem Inhalt: - Teil A: öl und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle
- Teil B: Abfälle aus dem Ladungsbereich sowie
- Teil C: sonstige Schiffsbetriebsabfälle
- Anhang I: Muster für ein Ölkontrollbuch
- Anhang II: Anforderungen an das Nachlenzsystem
- Anhang III: Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Wasch-, Niederschlags- und Ballastwasser mit Ladungsrückständen
- Anhang IV: Muster für eine Entladebescheinigung (gültig bis zum Inkrafttreten der 4. CDNI-Verordnung, die sich noch in Vorbereitung befindet)Anhang IV (gültig ab dem Inkrafttreten der 4. CDNI-Verordnung – wird aber bereits in Deutschland akzeptiert): Muster-Entladebescheinigung Trockenschifffahrt/Muster Entladebescheinigung Tankschifffahrt
- Anhang V: Grenz- und Überwachungswerte für Bordkläranlagen von Fahrgastschiffen
Das Übereinkommen wird aktuell durch insgesamt vier Verordnungen ergänzt: |